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Hausordnung

für das Feriendorf

Kleine Freiheit- Erholung am Quitzdorfer See

1. Allgemeines

Alle Gäste des Feriendorfs Kleine Freiheit- Erholung am Quitzdorfer See sind verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt für alle Mieter, Gäste und Besucher des Feriendorfs.

2. An- und Abreise

Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr, sowie nach vorheriger Absprache früher.

 Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

Fahrzeuge im Feriendorf

  • Geschwindigkeit: Im Feriendorf gilt eine Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h.

  • Parken: Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.

3. Schlüssel

Bei Anreise erhält der Mieter den Schlüssel für das Ferienhaus. Der Schlüssel ist während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, dem Feriendorf den Schaden zu ersetzen.

 

4. Haustiere

Haustiere sind nur nach vorheriger Genehmigung des Feriendorfs erlaubt. Die Kosten für die Reinigung mit Haustieren betragen 5 € pro/ Hund /Aufenthalt. Wobei die Kostenobergrenze bei insgesamt 20,-€ liegt.

 

5. Ruhezeiten

Die Ruhezeiten im Feriendorf sind von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. In dieser Zeit ist es untersagt, laute Musik zu hören oder andere Aktivitäten zu unternehmen, die die Ruhe der Nachbarn stören könnten.

 

6. Rauchen

Rauchen ist in allen Gebäuden verboten. Zum Schutze unserer Kinder, ist es an den Gemeinschaftseinrichtungen und Waschgebäuden nur in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt. Zigarettenkippen sind in für diese vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen.

 

7. Müll

Der Müll ist nach Art und Beschaffenheit zu trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und bei Abreise vor die Ferienhäuser zu stellen.

 

8. Reinigung

Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei Langzeitaufenthalten ist eine kostenfreie Reinigung und Wechsel der gebuchten Bettwäsche nach 14 Tagen und nach Absprache möglich.

9. Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, dem Feriendorf alle Schäden am Ferienhaus unverzüglich zu melden. Schäden, die durch den Mieter oder seine Gäste verursacht wurden, sind vom Mieter zu ersetzen.

 

10. Sonstiges

Das Feriendorf behält sich das Recht vor, die Hausordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Zusätzliche Hinweise

  • Im Feriendorf gibt es einen Grillplatz, der von den Gästen genutzt werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Grillplatz sauber hinterlassen wird.

  • Das Feriendorf Kimbucht verfügt über einen Spielplatz, der für Kinder ab 3 Jahren geeignet ist. Bitte achten Sie darauf, dass Kinder nur unter Aufsicht der Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson den Spielplatz nutzen.

  • Das Feriendorf liegt in einem Naturschutzgebiet. Bitte beachten Sie die Vorschriften des Naturschutzes.

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